Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenvertrag, welche die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen können.
Die Honorargestaltung ist frei und nicht an die Tarife der Krankenkassen gebunden. Der Patient gilt als Privatpatient und bezahlt die Rechnung selbst.
Diese kann danach mit dem Ansuchen um Kostenersatz bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Auf Wunsch reichen wir Ihre Honorarnote bei dem zuständigen Kostenträger für Sie ein.